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Allgmeine Geschäftsbedingungen:
Bildfuchs – Fotodatenbank

Allgemeines

Verantwortungsbereich: Das Impressum gilt nur für die Internetpräsenz unter der Adresse: http://www.bildfuchs.de

Abgrenzung: Die Web-Präsenz ist Teil des WWW und dementsprechend mit fremden, sich jederzeit wandeln könnenden Web-Sites verknüpft, die folglich auch nicht diesem Verantwortungsbereich unterliegen und für die nachfolgende Informationen nicht gelten. Das die Links weder gegen Sitten noch Gesetze verstoßen, wurde genau ein Mal geprüft, bevor sie hier aufgenommen wurden. Solche Links, die zu fremden Webprojekten führen, erkennen Sie daran: Ein neues Browserfenster öffnet sich.

(1) Alle Angebote, Lieferungen, elektronische Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bildfuchs.

(2) Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bildfuchs. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/ Kunden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Bildfuchs. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers / Kunden, auf die dieser in seinen Schreiben, Bestellungen etc. hinweist, widerspricht Bildfuchs bereits jetzt.

Dauer/ Verwendungszweck
(1) An dem von Bildfuchs gelieferten Bildmaterial erhält der Besteller/ Kunde erst mit Eingang des vereinbarten und von Bildfuchs in Rechnung gestellten Honorars ein Nutzungsrecht.

(2) Der Besteller/ Kunde hat bei Bestellung von Bildmaterial Bildfuchs über die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung umfassend Auskunft zu erteilen. Die Nutzung des Bildmaterials ist erst gestattet, nachdem Bildfuchs dem angegebenen Verwendungszweck schriftlich zugestimmt hat.

(3) Entsprechen die Angaben des Kunden/ Bestellers zum Verwendungszweck nicht der tatsächlichen Nutzungsart, gilt das Einverständnis als nicht erteilt. Der Kunde/ Besteller hat Bildfuchs von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Schadenersatz freizustellen.

(4) Sofern der Kunde/ Besteller das Bildmaterial von Bildfuchs beabsichtigt, von dem angegebenen Verwendungszweck anderweitig zu nutzen, bedarf er hierzu der zusätzlichen schriftlichen Einwilligung von Bildfuchs.

(5) Das Bildmaterial von Bildfuchs darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verändert, bearbeitet oder in sonstiger Weise umgestaltet werden.

(6) Der Kunde/ Besteller erhält das Bildmaterial von Bildfuchs nur leihweise zur Verfügung gestellt. Er darf das Bildmaterial nach Gebrauch zum Verwendungszweck nicht mehr benutzen und hat es zu vernichten, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

Honorar/ Kosten
(1) Jede Verwendung von Bildmaterial von Bildfuchs ist, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Verwendung als Arbeitsvorlage, wie zum Beispiel für Präsentationen, Probehefte, Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, Layouts verwendet wird oder die Verwendung von einzelnen Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder anderen ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

(2) Das Honorar wird vor der Verwendung des Bildmaterials vereinbart. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung durch den Kunden/ Besteller. Die entsprechenden Angaben hat der Kunde gegenüber Bildfuchs zu machen. Die Honorarvereinbarung gilt nur für den genau bezeichneten Verwendungszweck und Umfang im vereinbarten Gebiet. Jede andere oder darüber hinaus gehende Nutzung durch den Kunden/ Besteller bedarf einer neuen Vereinbarung über das Honorar.

(3) Alle Honorarangaben von Bildfuchs in Angeboten, Preislisten etc. verstehen sich stets netto zuzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer.

(4) Neben dem Honorar erhält Bildfuchs für alle Bildlieferungen und Bildübermittlungen gesondert die Kosten der Bearbeitung, des Versandes bzw. die Übermittlungskosten ( wie zum Beispiel Porto, Luftfrachtkosten etc. ; auch fotographische und reprotechnische Kosten ) vom Kunden/ Besteller erstattet. Diese Kosten ergeben sich aus dem Bildfuchs aus der Art und Umfang entstandenen Arbeitsaufwand. Eine Verrechnung mit etwaigen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Der Besteller/ Kunde erwirbt mit der Bezahlung der Bearbeitungs- oder Übermittlungs- bzw. Versandkosten weder Nutzungsrechte noch Eigentumsrechte.

Mängel
(1) Der Kunde/ Besteller hat etwaige Mängel des ihm überlassenen Bildmaterials unverzüglich schriftlich, vorab per Telefon oder Telefax, Bildfuchs mitzuteilen. Dies gilt insbesondere auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials.

(2) Bei unterlassener unverzüglicher Mängelanzeige ist eine Haftung von Bildfuchs für evt. bereits entstandene und / oder noch entstehende Kosten ausgeschlossen.

Schadenersatz
(1) Schadenersatzansprüche gegen Bildfuchs aus Lieferung des Materials sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. (2) Etwaige Schadenersatzansprüche von Bildfuchs gegenüber dem Besteller/ Kunden bleiben vorbehalten.

Zahlungsbedingungen
(1) Honorar- und Kostenrechnungen sind – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – stets sofort nach Rechnungserhalt zahlbar, und zwar netto ohne jeden Abzug zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Der Besteller verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

Urheberrecht / Belegexemplare
(1) Bildfuchs verlangt unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- oder Urhebervermerk, und zwar in der Weise, daß kein Zweifel an der Identität des Urhebers, der Agentur und der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt.

(2) Bei Unterlassung des in Absatz 1) dieser Bestimmung geforderten Vermerks hat Bildfuchs einen Anspruch auf Schadenersatz in Form von mindestens 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und evtl. Verwaltungskosten. Ein weitergehender Schadenersatz bleibt Bildfuchs vorbehalten. Insbesondere hat der Besteller / Kunde Bildfuchs von aus der Unterlassung des Urhebervermerks entsprechend Absatz 1) dieser Bestimmung resultierenden Ansprüche Dritter freizustellen.

(3) Der Agentur- oder Urhebernennungsvermerk entsprechend dem Absatz 1) dieser Bestimmung kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine abweichende schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

(4) Soweit nicht ausdrücklich besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung des Bildmaterials von Bildfuchs den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.

(5) Der Besteller/ Kunde ist verpflichtet von jeder Veröffentlichung Bildfuchs auf eigene Kosten ein Belegexemplar unaufgefordert und innerhalb von zwei Wochen zu übersenden.

Umfang der Rechteübertragung
(1) Das an den Kunden/ Besteller gelieferte Bildmaterial bleibt stets im Eigentum von Bildfuchs. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt. Durch die Leistung von Schadenersatz erwirbt der Kunde/ Besteller weder Eigentum noch sonstige Rechte am Bildmaterial von Bildfuchs.

(2) Das Bildmaterial von Bildfuchs darf, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, nur zur einmaligen Veröffentlichung und zum vereinbarten Verwendungszweck genutzt werden.

(3) Eine Vervielfältigung, elektronische oder sonstige Speicherung oder Archivierung des Bildmaterials über den vereinbarten Verwendungszweck hinaus durch den Bestellers / Kunden ist nicht gestattet.

(4) Eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Bildmaterials bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bildfuchs.

(5) Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Übertragung von Rechten daran an Dritte ist dem Besteller/ Kunden untersagt.

(6) Der Kunde hat selbst etwaige Rechte zu erwerben, die für die Veröffentlichung von auf dem Bildmaterial abgebildeten Werken der bildenden Kunst oder Werken der Baukunst erforderlich sind. Alle etwaigen Ansprüche Dritter wegen einer Verletzung derartiger Rechte trägt der Veröffentlichende.

(7) Der Besteller/ Kunde hat selbst die Einwilligung der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen zur Veröffentlichung ihres Bildes einzuholen. Dies gilt nicht, soweit Bildfuchs ausdrücklich schriftlich zusichert, daß eine Einwilligung der Person vorliegt.

(8) Bildfuchs übernimmt keine Gewähr dafür, daß das Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen, Rechte Dritter , wie Persönlichkeitsrecht, Namensrecht, Recht am Unternehmen, Markenrecht etc. durch den Gebrauch des Bildmaterials nicht verletzt wird. Sofern Dritte im Zusammenhang mit der Nutzung des Bildmaterials Ansprüche gegenüber dem Kunden / Besteller erheben, so ist hiervon Bildfuchs unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die möglicherweise erforderlichen weiteren rechtlichen Schritte sind abzustimmen.

Pressekodex/ Freistellung
(1) Der Besteller/ Kunde ist verpflichtet, die Grundsätze des deutschen Presserates ( Pressekodex ) zu beachten.

(2) Er ist ferner verpflichtet die Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, das Recht am Unternehmen, das Namensrecht und das Markenrecht, zu beachten.

(3) Handelt der Kunde/ Besteller den Bestimmungen der Absätze 1) und 2) dieser Bestimmung zuwider, so hat er etwaige Ansprüche Dritter selbst zu tragen und Bildfuchs von Ansprüchen Dritter freizustellen.

Schlußbestimmungen
(1) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bildfuchs unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder fehlende Bestimmung soll vielmehr durch eine wirtschaftlich und rechtlich gleichwertige Bestimmung ersetzt werden.

(2) Auch bei Lieferungen von Fotomaterial ins Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Berlin.



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